| Hier handelt
es sich um eine spezielle Form der Kennzeichnung, die häufig
bei Wohnanlagen, aber auch bei Industrie- und Gewerbebauten mit in
das Gelände hinein führenden Feuerwehrzufahrten anzutreffen
ist.
Eine besondere Ausgestaltung
des Schilds ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Bayern hat jedoch
die Verwendung des Schilds in der obigen Form, das den Zusatzzeichen
zu den Verkehrszeichen nachempfunden worden ist, vorgesehen.
Neben der Form mit rotem
Rand und schwarzer Schrift muss in jedem Fall auch die anordnende
Gemeinde zu erkennen sein. Dies kann wie in München mittels
eines besonderen Siegels geschehen, das auf dem Schild angebracht
wird. Ausreichend ist aber auch die Einprägung des Namens der
anordnenden Gemeinde am rechten unteren Rand.

Ist eine dieser Beschilderungen
vorhanden, sind Halten und Parken dort unzulässig.
Der Verbotsbereich ergibt
sich aus den örtlichen Besonderheiten und kann eine einzelne
Einfahrt, aber auch einen ganzen Straßenabschnitt umfassen.
Die Feuerwehr Stockdorf
rät daher:
Halten Sie Feuerwehrzufahrten,
Rettungswege und Feuerwehranfahrtszonen immer frei. Nur dann sind
Feuerwehr und Rettungsdienste in der Lage, schnell und ohne kostbare
Zeit zu verlieren, wirkungsvoll zu helfen. Auch Sie könnten
einmal auf sofortige Hilfe angewiesen sein.
Denken Sie als Kraftfahrer
außerdem auch daran:
Behindern Sie keine Einsatzfahrzeuge
bei Alarmfahrten! Schaffen Sie in jedem Fall freie Bahn! Dazu sind
Sie verpflichtet!
Stellen Sie Ihr Fahrzeug
nicht in schmalen Straßenzügen sowie an engen Straßeneinmündungen
und -kreuzungen ab und schaffen so künstliche Engstellen!
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